Home > Die öffentliche fürsorge: nach der Reichsverordnung über die fürsorgepflicht vom. 13. februar 1924 (Rgbl. I. s. 100) mit ihren änderungen und einschlägigen nebengesetzen; handausgabe für die praxis.
Die öffentliche fürsorge: nach der Reichsverordnung über die fürsorgepflicht vom. 13. februar 1924 (Rgbl. I. s. 100) mit ihren änderungen und einschlägigen nebengesetzen; handausgabe für die praxis.
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